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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe prüft niedersächsisches Demorecht

Das erst vor einem Jahr von CDU und FDP beschlossene niedersächsische Versammlungsrecht muss möglicherweise vom Bundesverfassungsgericht korrigiert werden. Ein Bündnis aus Gewerkschaftern, Bürgerinitiativen und Einzelpersonen hat Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsgesetz eingereicht.
Bis zu einer Entscheidung des obersten deutschen Gerichts können Jahre vergehen

Bis zu einer Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts können Jahre vergehen

© dpa

Hannover. Die Klageschrift war Ende Januar bei dem Gericht in Karlsruhe eingegangen. Die Initiative rechnet sich Chancen auf Erfolg aus. In dem Fall müsste die Landesregierung das Gesetz überarbeiten und erneut dem Parlament vorlegen. Bis zu einer Entscheidung aber können Jahre vergehen. Bayern hatte indes nach einer erfolgreichen Klage gegen das dortige Demonstrationsrecht bereits nach einem vorläufigen Eilentscheid des Bundesverfassungsgerichts 2009 sein Versammlungsrecht entschärft.

Zu den Klägern gehören die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg, der Flüchtlingsrat, das Friedensbüro Hannover sowie Vertreter der Gewerkschaft Verdi, der Arbeitsgemeinschaft Schacht Konrad, des Netzwerkes gegen Rechtsextremismus Lüneburg sowie vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Bemängelt werden unter anderem die erweiterten Möglichkeiten der Polizei zur Videoüberwachung von Versammlungen auch in geschlossenen Räumen sowie die Verpflichtung, schon frühzeitig vor einer Demonstration umfangreiche Daten zu den Organisatoren und Ordnern zu übermitteln. Die Initiative sieht darin „einschüchternde Maßnahmen“ sowie eine Tendenz, Versammlungen und Demonstrationen nicht als gewollten Teil einer lebendigen Demokratie sondern als potenzielle Störung von Sicherheit und Ordnung zu sehen.

dpa/mbb


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