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Kultusministerin

Heister-Neumann nennt Kritik „unhaltbar“

Hat Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann in das Disziplinarverfahren gegen den Lehrer und GEW-Vorsitzenden Eberhard Brandt eingegriffen? Und hat sie anschließend, als sie über den Fall im Landtag berichtete, die Unwahrheit gesagt?
Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann

Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann

© Peter Steffen/lni

„Die Vorwürfe sind absolut unhaltbar“, sagte die CDU-Politikerin am Montag nach einer zweieinhalbstündigen Besprechung im Kultusausschuss. Anschließend schwieg Heister-Neumann vor Journalisten zu Details – Personalangelegenheiten seien vertraulich, und noch sei das Disziplinarverfahren gegen Brandt nicht abgeschlossen, hieß es zur Begründung.

In der nichtöffentlichen Sitzung allerdings wurden die Abläufe detailliert geschildert. Gegen Brandt wurde Ende März ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er als teilweise vom Schuldienst freigestelltes Personalratsmitglied seiner Unterrichtsverpflichtung als Lehrer in Wolfsburg nicht nachgekommen war – im Umfang von etwa 60 Stunden. SPD, Grüne und Linke mutmaßen, hier habe es sich um eine Schikane gehandelt, weil Brandt als Kritiker der Regierungspolitik habe abgestraft werden sollen. Ein vertraulicher Vermerk aus der Akte legt den Verdacht nah, die Landesschulbehörde habe erst nach deutlichen Hinweisen des Kultusministeriums das Disziplinarverfahren eingeleitet. Falls das stimmt, hätte Heister-Neumann im Mai im Landtag die Unwahrheit gesagt, als sie erklärte, erst nach Hinweisen aus der Landesschulbehörde habe die Pflicht bestanden, disziplinarisch gegen Brandt vorzugehen.

Die Ministerin erläuterte nach Angaben von Teilnehmern, dass die Außenstelle Braunschweig der Landesschulbehörde Vorbehalte gegen ein Disziplinarverfahren gehabt habe – weil für die Unterrichtsverpflichtung nicht der Lehrer, sondern seine Schulleiterin zuständig sei. Die Dezernentin der Landesschulbehörde Lüneburg indes habe diese Haltung korrigiert und betont, in jedem Fall müsse ein solches Verfahren beginnen. Deshalb stimme auch die Darstellung im Landtag, wonach die Entscheidung zu dem Verfahren auf die Landesschulbehörde zurückgehe.

Heister-Neumann betonte gestern vor Journalisten, sie habe in dem Verfahren „keine Weisung erteilt“. Offenbar fühlte sich die Dezernentin der Landesschulbehörde aber vom Leiter ihrer Behörde angewiesen, das Verfahren zu einem bestimmten Termin in Gang zu setzen.

[Klaus Wallbaum]

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