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Landesregierung hebt Besoldung an

Gehaltserhöhung für Niedersachsens Bürgermeister

In Zeiten knapper öffentlicher Kassen wird den mehr als 400 Bürgermeistern und Landräten in Niedersachsen eine Gehaltserhöhung genehmigt. Im kommenden Jahr sollen sie um bis zu 1500 Euro im Monat mehr verdienen – und damit mit ihren Kollegen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen gleichgestellt sein.

Hannover. Kommenden Dienstag will das Kabinett eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen. Gegenwind kündigt sich schon an: Der Bund der Steuerzahler hält das Vorhaben für unangemessen und fordert stattdessen Reformen bei der Versorgung.

Die rund 150 Bürgermeister aus kleinen Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern sind bislang in A 15 eingestuft, das bedeutet je nach Dienstalter zwischen 4275 und 5376 Euro monatlich. Wenn sie künftig nach B 1 bezahlt werden, ein Festgehalt ohne Steigerung mit wachsendem Alter, beträgt der Unterschied bis zu 1100 Euro monatlich mehr. Für die nächste Gruppe, die Bürgermeister in Gemeinden zwischen 10.000 und 15.000 Einwohnern, kann die Differenz schon mal 1500 Euro monatlich betragen. Für die Mehrkosten muss die jeweilige Kommune aufkommen, die Vorgabe dazu gibt aber die Landesregierung mit einer Verordnung.

In Landtagskreisen heißt es, der Mehraufwand je Gemeinde oder Kreis betrage im Schnitt weniger als 400 Euro im Monat. Nach den derzeitigen Plänen soll die Besoldung der Bürgermeister und Landräte jeweils um eine Stufe angehoben werden. Das heißt etwa für den Verwaltungschef einer mittelgroßen Stadt mit 50.000 Einwohnern, dass er nach B 6 eingestuft wird – also so wie der Abteilungsleiter eines Ministeriums. Bisher hatte er eine Stufe weniger. Nur bei zwei Positionen macht der Entwurf der Regierung, wie aus gut unterrichteten Quellen verlautet, eine Ausnahme: Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil (SPD) und Regionspräsident Hauke Jagau (SPD) werden bisher bezahlt wie Staatssekretäre, nämlich nach B 9 (9146 Euro Grundgehalt). Sie sollen aber nicht auf B 10 (10.772 Euro) angehoben werden. Das liegt offenbar daran, dass sie dann mehr bekämen als die Staatssekretäre als die am besten bezahlten Landesbeamte – und dies stößt in der Landesverwaltung auf Ablehnung. Weil und Jagau sollen nach dem derzeitigen Konzept nur 27 Prozent des Differenzbetrages von B 9 und B 10 zusätzlich erhalten, das wären dann monatlich rund 400 Euro mehr. Das wäre jedoch im Bundesvergleich wenig – der OB von Stuttgart etwa erhält B 11 als Gehalt.

Beim Bund der Steuerzahler stoßen die Pläne auf Widerspruch. Landesweit bedeute das Mehrkosten von 1,8 Millionen Euro im Jahr, schätzt Sprecher Bernhard Zentgraf. Unverständlich sei die Anhebung der Gehälter, die auf jahrelange Forderungen der Kommunalverbände zurückgeht, vor allem wegen der für die Betroffenen sehr angenehmen Pensionsregeln. Ein Bürgermeister bekommt derzeit schon nach fünf Jahren Anspruch auf eine lebenslange Versorgung – und diese wird sofort nach seinem Ausscheiden aus dem Amt fällig. Der Steuerzahlerbund hält das für unangemessen und regt eine Änderung der Ruhestandsregeln an.

[Klaus Wallbaum]

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