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Kritik

Wirtschaftsexperten warnen vor höheren Hartz-IV-Sätzen

Mit Blick auf eine mögliche Anhebung der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder warnen Wirtschaftsexperten vor negativen Folgen für den Arbeitsmarkt und die öffentlichen Kassen.

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob die Hartz-IV-Sätze ausreichend sind.

© ddp

„Höhere Hartz-IV-Sätze für Kinder könnten dazu führen, dass sich Arbeit für einige Familien vergleichsweise weniger lohnt“, sagte der Arbeitsmarktexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Holger Schäfer, der „Bild“-Zeitung. Der ein oder andere würde dann seinen Job aufgeben, „weil für ihn die Stütze ausreichend“ sei. Das führe wiederum zu höheren Kosten für die öffentliche Hand.

Die Zeitung wies auf Berechnungen des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hin, wonach das verfügbare Einkommen vieler Arbeitnehmerfamilien teilweise nur wenige hundert Euro über den Bezügen von Langzeitarbeitslosen liegt. So komme etwa ein verheirateter Vater von drei Kindern und einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2500 Euro unterm Strich auf 2368,04 Euro. Das seien 264 Euro mehr, als eine vergleichbare Hartz-IV-Familie bekomme. BdSt-Hauptgeschäftsführer Reiner Holznagel kritisierte die geringen Einkommensunterschiede zwischen Arbeitnehmerfamilien und Beziehern von Hartz IV und forderte die neue Bundesregierung zu Steuersenkungen auf. „Wer hart arbeitet, muss künftig spürbar bessergestellt werden“, sagte er der „Bild“.

Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit Berechnungsgrundlage und Höhe der Hartz-IV-Leistungen. Dabei soll ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ der Maßstab sein. Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene beträgt derzeit 359 Euro. Kinder bis sechs Jahre bekommen 215 Euro, danach 251 Euro und ab dem 14. Geburtstag 287 Euro im Monat.

ddp


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