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Bundesverfassungsgericht

Richter stellen alle Hartz-IV-Sätze auf den Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht prüft seit Dienstag sämtliche Regelsätze der Hartz-IV-Reformen: Entsprechen die Summen dem Sozialstaatsgebot? Das für Januar erwartete Urteil könnte sämtliche Finanzplanungen des Bundes kräftig durcheinanderwirbeln.
© ddp

Den Klägern, die am Dienstag vor dem höchsten deutschen Gericht erschienen waren, ging es vor allem um ihre Kinder: Deren Bezüge nach den aus der rot-grünen Ära stammenden Hartz-IV-Gesetzen seien viel zu niedrig bemessen.

Nach geltendem Recht bekommen Kinder von Langzeitarbeitslosen je nach Alter 60 bis 80 Prozent der Regelsätze von alleinstehenden Erwachsenen. Zurzeit sind dies 215 Euro für Kinder bis fünf Jahre, 251 Euro für Sechs- bis 13-Jährige und 287 Euro für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren.

Überraschend betonte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, dass auch die Regelsätze für Erwachsene grundsätzlich überprüft werden. Papier sprach am Dienstag von einem „Grundrecht auf menschenwürdige Existenzsicherung“, das er aus der Menschenwürde-Garantie in Artikel 1 des Grundgesetzes ableitete. Damit deutete er an, dass das Gericht für die Höhe und Berechnung der Hartz IV-Sätze wohl neue Vorgaben machen wird. Möglicherweise wird das Gericht eine Öffnungsklausel fordern: Hartz-IV-Bezieher könnten dann in außergewöhnlichen Fällen Anspruch auf mehr Geld als die übliche Pauschale haben.

Dem Verfahren liegen drei Klagen von Familien zugrunde, die neben dem Kindergeld monatlich nur wenig mehr als 50 Euro pro Kind bekamen. Das Bundessozialgericht und das hessische Landessozialgericht waren bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass die Festlegung dieser Sätze gegen das Grundgesetz verstößt.

Papier stellte klar, dass auch der zugrundeliegende Regelsatz von derzeit 359 Euro bei alleinstehenden Erwachsenen und 323 Euro bei Partnern Gegenstand des Gerichtsverfahrens ist. Somit kommt dem für Anfang 2010 erwarteten ersten Karlsruher Urteil zu Hartz IV enorme Bedeutung zu. Vor allem um die Methode zur Bedarfsermittlung geht es: Darf der Bedarf der Ärmsten in der Gesellschaft „grob über den Daumen gepeilt werden“, wie der als „Berichterstatter“ federführende Richter Ferdinand Kirchhof fragte?

In Vertretung des noch amtierenden Bundesarbeitsministers Olaf Scholz (SPD) erschien in Karlsruhe dessen Staatssekretär Detlef Scheele. Die Regelleistungen für Erwachsene seien „ausreichend und korrekt ermittelt“, sagte Scheele. Was für den Mindestbedarf relevant sei, lasse sich nicht mathematisch berechnen. Dies hänge auch vom Wohlstand einer Gesellschaft und von „Wertentscheidungen“ des Gesetzgebers ab. Das Gericht indessen scheint dazu zu neigen, mit Blick auf das Sozialstaatsgebot ein Existenzminimum zu fordern, das auf eine für jedermann nachvollziehbare Weise ermittelt wird.

von Christian Rath


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