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BVG-Urteil

Regierung will Hartz IV zügig korrigieren

Die Bundesregierung will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zügige Korrekturen an den Hartz-IV-Regelungen vornehmen. Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat zudem höhere Leistungen für Kinder in Aussicht gestellt.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU)

© dpa

Nach dem Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat Arbeitsministerin Ursula von der Leyen höhere Leistungen für die Bildung bedürftiger Kinder in Aussicht gestellt. Die CDU-Politikerin ließ vor Journalisten in Karlsruhe am Dienstag aber offen, ob dazu die Regelsätze angehoben oder Sachleistungen angeboten werden. Klar sei aber, dass etwas für die Bildungschancen der Kinder von Hartz-IV-Empfängern getan werden müsse. Und dies könne auch nicht an zu wenig Geld wegen der Haushaltsprobleme des Bundes scheitern.

Trotz der Niederlage des Bundes begrüßte von der Leyen ausdrücklich das Karlsruher Urteil, in dem eine neue Berechnung der Regelsätze sowohl für Kinder als auch Erwachsene gefordert wird. Die Ministerin sprach von einem „guten und wichtigen Tag für die Kinder“. Die Verfassungsrichter hätten die Grundlage der Berechnung für das Arbeitslosengeld II bestätigt, aber die Abschläge daran in Frage gestellt, wie sie vor allem für Kinder üblich sind.

Sie habe bereits eine Expertengruppe in ihrem Ministerium eingesetzt, die jetzt mit Hochdruck daran arbeiten werde, die erforderlichen Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen. Von der Leyen sprach von einem engen Zeitrahmen, den das Gericht gesetzt habe, denn die notwendigen Zahlen zur Bedarfsermittlung würden erst im Herbst vorliegen. Dennoch müsse das neue Gesetz zur Berechnung der Regelsätze schon zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Die Ministerin schloss aus dem Urteil, es sei wichtig, dass Kinder auch von Hartz-IV-Empfängern Taschenrechner, Füller und Schreibblock hätten, um ihre Bildungschancen wahrnehmen zu können. Jetzt müsse man ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Geld- und Sachleistungen finden. So sei denkbar, den Kindern einen Schulranzen oder Füller zur Verfügung zu stellen, statt den Eltern Geld dafür zu geben.

dpa


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