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Bundesverwaltungsgericht

Lottoblock: Sportwetten-Urteil festigt Staatsvertrag

Das staatliche Sportwettenmonopol ist zulässig, wenn es konsequent dem Spielerschutz dient - so hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Lotto- und Totoblock erwartet einen Glücksspielstaatsvertrag und eine verbesserte Suchtprävention in Spielhallen.
Sportwettenmonopol muss Spielsuchtbekämpfung dienen.

Sportwettenmonopol muss Spielsuchtbekämpfung dienen.

© dpa

Der Lotto- und Totoblock sieht mit dem Sportwetten-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts den deutschen Weg eines Glücksspielstaatsvertrags gefestigt. Der Vertrag schreibt ein staatliches Wettmonopol vor. Das Gericht hatte am Mittwochabend entschieden, dass das staatliche Sportwettenmonopol zulässig ist, wenn es konsequent dem Spielerschutz dient.

„Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Ministerpräsidenten, dass nur ein Staatsvertragsmodell mit einer kohärenten Regelung mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Die Länder sind jetzt erst recht aufgefordert, an der Fortschreibung des Staatsvertragsmodells festzuhalten“, erklärte Erwin Horak, Bayernlottochef und Federführer im Lotto- und Totoblock, am Donnerstag in München.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass der gesamte Glücksspielsektor in Deutschland „kohärent“ sein muss. Ein Monopol auf Sportwetten könne es nur geben, wenn bei sonstigen Glücksspielen nicht zum Tippen und Wetten animiert wird. Das sei ein Signal an die Bundesregierung, bei der Suchtprävention in Spielhallen nachzubessern, sagte Horak.

dpa


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