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Verwaltungsgericht Braunschweig

Lehrer haben freie Hand bei Notenvergabe

Aus 4,4 darf eine 5 werden: Lehrer dürfen bei der Notenvergabe von der errechneten Leistung aus mündlichen Noten und Klassenarbeiten abweichen - das teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig am Montag in einem Eilentscheid mit.
Hoffnung auf die gerechte Note: Schülerin bei einer Klassenarbeit.

Hoffnung auf die gerechte Note: Schülerin bei einer Klassenarbeit.

© dpa

Ein Gymnasiast steht in Französisch rechnerisch bei 4,41, bekommt trotzdem eine Fünf im Zeugnis und bleibt sitzen: Ist das gerecht? Es ist zumindest rechtens, entschied das Verwaltungsgericht Braunschweig. Lehrer sind bei der Notenvergabe so frei, dass sie von der errechneten Leistung aus mündlichen Noten und Klassenarbeiten abweichen dürfen.

Schüler und Eltern ärgern sich häufig über Noten. Nur selten allerdings ziehen sie vor Gericht. Der Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, die am Montag veröffentlicht wurde, kommt daher grundsätzliche Bedeutung zu, wie Gerichtssprecher Torsten Baumgarten erklärte: Die Entscheidung sei für alle Lehrer in Niedersachsen bindend. Und die werden gut damit leben können – gibt das Gericht den Lehrkräften doch weitgehend freie Hand. Sie dürften gerade auch für die Versetzungszeugnisse negativ berücksichtigen, wenn sich die Leistungen zuletzt deutlich verschlechtert hätten, entschied das Verwaltungsgericht.

Geklagt hatten die Eltern eines Gymnasiasten aus dem Landkreis Helmstedt, der nicht in die 8. Klasse versetzt worden war. Die Fünf in Französisch hatte die Lehrerin damit erklärt, dass der Junge in den letzten beiden Vokabeltests eine 6 geschrieben, wiederholt keine Hausaufgaben gemacht habe und zudem gravierende Mängel in Grammatik und im Wortschatz aufweise. Nach der Entscheidung des Braunschweiger Gerichts hat die Lehrerin damit nachvollziehbar begründet, dass ein tragfähiger Grund dafür bestehe, vom rechnerischen Durchschnittswert abzuweichen – die Französisch-Zensur des Jungen sei damit rechtlich nicht zu beanstanden.

Das Kultusministerium in Hannover begrüßte das Urteil. Es bestätige die bestehenden Rechtsgrundlagen und betone den pädagogischen Verantwortungsspielraum der Lehrkräfte, hieß es. Von diesem Spielraum hält der Vorsitzende des Landeselternrats, Pascal Zimmer, allerdings nicht viel. Er fürchtet, dass Lehrer ihn mitunter nach persönlicher Sympathie oder Antipathie einsetzen. Es könne nicht sein, dass Schüler für die gleichen Leistungen unterschiedliche Noten bekämen: „Wozu brauchen wir numerische Noten, wenn sich Lehrer doch nicht daran halten?“

Gerade in den unteren Jahrgängen gehe es im Verhältnis von Eltern und Lehrern häufig nicht nur um Sachfragen, sondern auch um persönliche Dinge, meint Markus Wünschelbaum, Sprecher des Landesschülerrates: „Lehrer können gar keine objektiven Menschen sein. Aber man kann aufgrund ihrer Ausbildung erwarten, dass sie ausgewogen bewerten.“

„Es geht immer um das Gesamtbild, nicht um Hundertstelstellen hinterm Komma“, entgegnet Horst Audritz vom Philologenverband, „wichtig ist, ob ein Schüler den Stoff im nächsten Schuljahr schafft oder nicht.“

[Saskia Döhner]

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