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Bundesregierung plant Reform

Kommt Fußfessel als Ersatz für die Sicherheitverwahrung?

Die Bundesregierung will die umstrittene Sicherheitsverwahrung grundlegend reformieren. Dabei wird auch die Einführung elektronischer Fußfesseln in Betracht gezogen, um rückfallgefährdete Täter nach der Haftentlassung orten zu können.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)

© dpa

Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der umstrittenen Sicherungsverwahrung geeinigt. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Eckpunkte für ein neues Gesetz von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Dabei wird auch die Einführung elektronischer Fußfesseln in Betracht gezogen, um rückfallgefährdete Täter nach der Haftentlassung orten zu können.

Die Pläne sehen vor, dass es die Sicherungsverwahrung nur noch geben soll, wenn sie bereits im Urteil vorgesehen war, zumindest vorbehaltlich. Diese vorbehaltene Sicherungsverwahrung, bei der sich die Richter die endgültige Anordnung offenhalten können, soll ausgebaut werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die am Haftende angeordnet wird, soll es dagegen nicht mehr geben. Zudem soll die Sicherungsverwahrung nur noch bei schweren Fällen, wie beispielsweise Gewalt- und Sexualtaten, angeordnet werden können.

Bei der Sicherungsverwahrung bleiben Täter, bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht, auch nach der Haft eingesperrt. Mit den Reformplänen reagiert die Politik auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Union und FDP hatten zudem im vergangenen Herbst in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Sicherungsverwahrung neu geordnet werden soll. Vor allem die Abschaffung der nachträglichen Sicherungsverwahrung stieß bislang bei Teilen der Union auf Kritik.

Der EGMR hatte das in Deutschland praktizierte System der Unterbringung von Tätern über das Haftende hinaus infrage gestellt. Dabei geht es auch um die Strafrechtsreform 1998 in Deutschland, mit der die bis dahin geltende Begrenzung der Sicherungsverwahrung auf zehn Jahre aufgehoben wurde. Das bekamen einige Straftäter zu spüren, deren Sicherungsverwahrung dann nachträglich verlängert wurde.

Der EGMR stellte fest, dass die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstößt. Eine Reihe von Tätern, die derzeit noch in Sicherungsverwahrung sitzen, versuchen deshalb, nun vor Gericht ihre Freilassung durchzusetzen. Mindestens 70 Täter sind von der Straßburger Entscheidung berührt. Die Bundesländer planen nun spezielle Vorsorgemaßnahmen.

Vor diesem Hintergrund will Leutheusser-Schnarrenberger auf der Justizministerkonferenz von Bund und Ländern in Hamburg auch das Thema elektronische Fußfesseln diskutieren. „Ziel ist es, im Einzelfall eine bessere Betreuung und vor allem Überwachung der in Freiheit zu entlassenden, aber weiterhin als gefährlich eingestuften Täter zu ermöglichen“, teilte die Ministerin mit.

dpa


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