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Gefährliche Straftäter

Koalition einigt sich auf neue Regelung zur Sicherungsverwahrung

Therapie statt Freilassung: Gefährliche Straftäter sollen künftig in besonderen Einrichtungen zur Therapie untergebracht werden - darauf einigte sich am Donnerstag die schwarz-gelbe Koaltion. Voraussetzung für die neue Form der Sicherungsverwahrung ist, dass zwei Gutachter den Straftätern gefährliche psychische Störungen bescheinigen.
Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter geeinigt.

Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Gesetz zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter geeinigt.

© dpa

Gefährliche Straftäter in nachträglicher Sicherungsverwahrung werden künftig nicht einfach entlassen. Sie werden in besonderen Einrichtungen zur Therapie untergebracht, wenn jeweils zwei Gutachter ihnen gefährliche psychische Störungen bescheinigen. Das teilten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Donnerstag gemeinsam in Berlin mit.

Das Gesetz solle so schnell wie möglich durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden, sagte de Maizière. Damit ist der wochenlange Koalitionsstreit über die Reform der Sicherungsverwahrung beigelegt.

Leutheusser-Schnarrenberger sagte weiter, Ziel sei es auch, die bereits entlassenen Täter unterzubringen. Doch das müsse erst noch rechtlich geprüft werden. Sie fügte an, eine Unterbringung in Gefängnissen sei nicht der Weg. Es gehe um eine Therapie. Die Entscheidung müsse die Zivilkammer eines Landgerichts mit drei Berufsrichtern beschließen. Der Täter müsse einen Anwalt haben. In Abständen von 18 Monaten müsse die Entscheidung überprüft werden. Die Gutachter dürften nicht im Strafvollzug beschäftigt sein. Aufgrund der psychischen Störung müsse die Gefahr drohen, dass weitere Straftaten mit schweren seelischen oder körperlichen Folgen für die Opfer drohen.

Der Linken-Rechtspolitiker Wolfgang Neskovic sprach von einem „Scheinkompromiss“: „Diejenigen Altfälle, bei denen aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, können bereits heute problemlos nach den Unterbringungsgesetzen der Länder untergebracht werden. Die Bundesregierung hat bislang nicht belegt, dass es Fälle gibt, die nicht über diese Ländergesetze abgedeckt sind.“<br> <br>

Gewerkschaft der Polizei begrüßt Einigung auf neues Gesetz

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, begrüßte den Kompromiss. Allerdings sei er nicht völlig zufrieden. Solange die Reform nicht in Kraft sei, würden zusätzlich zu den bereits freigelassenen womöglich noch weitere Täter entlassen werden, die die Polizei dann mit großem Aufwand überwachen müsse.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff sprachen dagegen von einer „tragfähigen und akzeptablen Lösung“. Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach räumte ein, dass der Aufbau der neuen Einrichtungen viel Geld kosten werde. Eventuell könnten sich dabei aber mehrere Länder zusammentun. Gegenrechnen müsse man die Kosten für die personalintensive Überwachung von Freigelassenen, die dann wegfalle.

Die FDP hatte eigentlich eine elektronische Fußfessel für die Entlassenen vorgesehen. Doch die Union und de Maizière hatten auf eine neuartige „Sicherungsunterbringung“ gedrungen.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat die Einigung der Bundesregierung zur Sicherungsverwahrung begrüßt. Mit der neuen Form der sicheren Unterbringung sei ein vernünftiger Kompromiss gefunden worden, teilte Schünemann am Donnerstag in Hannover mit. Bislang hätten Polizeibeamten die bereits entlassenen Sexualstraftäter rund um die Uhr bewachen müssen. Das werde künftig nicht mehr nötig sein.

Der Menschenrechtsgerichtshof hatte im Dezember 2009 im wesentlichen zwei Punkte der Sicherungsverwahrung kritisiert: Zum einen sei sie in der bisherigen Form wie eine zusätzliche Strafe anzusehen. Zum anderen wurde 1998 die bis dahin geltende Höchstdauer von zehn Jahren aufgehoben. Die Sicherungsverwahrung der auf dieser Rechtsgrundlage verurteilten Straftäter dürfe nicht rückwirkend verlängert werden, argumentierte das Gericht. Aufgrund dieses Urteils müssen in Deutschland mindestens 80 von rund 500 Schwerverbrecher aus der Sicherungsverwahrung freikommen, obwohl sie zum Teil noch als gefährlich gelten.

Zuletzt gab es unterschiedliche Angaben darüber, wie viele Entlassungen es bereits gab. Eine dpa-Umfrage bei den Justizministerien der Bundesländer ergab, dass bislang bei 16 Betroffenen die Sicherungsverwahrung aufgehoben wurde - auch wenn nur 13 von ihnen tatsächlich wieder auf freiem Fuß sind.

ap, dpa


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