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Grundgesetzänderung

Einigung über Jobcenter-Reform in Sicht

Schon diese Woche will die Regierungskoalition mit der SPD über eine Änderung des Grundgesetzes verhandeln. Gemeinsames Ziel ist, die bewährte Betreuung aus einer Hand für die rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger rechtlich abzusichern.
Vor dem mit Spannung erwarteten Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag forderten Sozialverbände höhere Regelsätze vor allem für Kinder.

Vor dem mit Spannung erwarteten Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag forderten Sozialverbände höhere Regelsätze vor allem für Kinder.

© dpa (Archiv)

In den zähen Streit über die Reform der Jobcenter kommt Bewegung. Schon diese Woche will die Regierungskoalition mit der SPD über eine Änderung des Grundgesetzes verhandeln. Gemeinsames Ziel ist, die bewährte Betreuung aus einer Hand für die rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger rechtlich abzusichern. Vor dem mit Spannung erwarteten Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag forderten Sozialverbände höhere Regelsätze vor allem für Kinder.

Den Textentwurf für die Verfassungsänderung will die Regierung in den kommenden Tagen ausarbeiten. Die SPD zeigte sich am Montag kompromissbereit. Auch aus der Unions-Fraktion, die vergangenen März den schon fertig ausgehandelten Reformentwurf überraschend gestoppt hatte, kamen nun positive Signale.

Am Sonntagabend hatte sich Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit den Unions-Ministerpräsidenten darauf geeinigt, die Verfassung zu ändern, damit die Bundesagentur für Arbeit und Kommunen weiter in einer Mischverwaltung Hartz-IV-Empfänger betreuen können. Dies erfordert aber eine Zweidrittelmehrheit im Parlament; deshalb wirbt Schwarz-Gelb nun um die Zustimmung der SPD.

SPD-Generalsekretärin begrüßte dies, signalisierte Gesprächsbereitschaft und sagte, ihre Partei könne sich anders als bisher auch eine „begrenzte“ Ausweitung der Zahl von derzeit 69 Optionskommunen vorstellen, die ihre Langzeitarbeitslosen selbst vermitteln. Als Bedingung nannte sie jedoch, dass die Arbeitsförderung nicht gekürzt und auch die Mittel im Bundeshaushalt nicht reduziert werden dürften.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2007 entschieden, dass die Jobcenter-Mischverwaltung von Arbeitsagenturen und Kommunen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Richter verlangten eine Neuregelung bis Ende 2010. Ohne Reform müssten auch die 69 Optionskommunen zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen.

Caritas-Präsident Peter Neher kritisierte, die bisherige Festsetzung der Hartz-Regelsätze für Kinder sei willkürlich. Es wird erwartet, dass die Richter in Karlsruhe die derzeitige Berechnungsmethode für verfassungswidrig erklären, wonach die Kinder-Regelsätze ohne eigene Bedarfsermittlung prozentual von den Erwachsenensätzen abgeleitet werden.

DGB verlangt unabhängige Kommission

Am 20. Oktober 2009 hatte das Bundesverfassungsgericht über die verschiedenen Richtervorlagen verhandelt, in denen das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Hessen verfassungsrechtliche Zweifel insbesondere an der Berechnung der Sätze für Kinder angemeldet hatten.

Es gilt aber als unwahrscheinlich, dass Karlsruhe neue und höhere Regelsätze festlegt. Wahrscheinlicher ist, dass eine Frist zur Neuregelung gesetzt wird, der dann ein eigener Bedarf der Kinder zugrunde liegen muss. Dabei wird dem Gesetzgeber wohl ein Spielraum bleiben.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verlangte die Einsetzung einer unabhängigen Kommission, um zu einem transparenten Verfahren und zu wirklich bedarfsdeckenden Sätzen zu kommen. Kinder seien nicht einfach kleine Erwachsene, die mit einem willkürlich festgelegten Prozentsatz vom Regelsatz eines Alleinstehenden abgespeist werden dürften, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der „Passauer Neuen Presse“.

ap


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