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Menschenrechtsgericht

Deutschland wegen Sicherungsverwahrung verurteilt

Das Menschenrechtsgericht in Straßburg hat Deutschland wegen der nachträglich verlängerten Sicherungsverwahrung eines Gewalttäters 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Gericht befand die Verlängerung für nicht rechtmäßig.
Der Sitzungssal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Der Sitzungssal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

© afp

Deutschland hat mit der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung für einen Gewaltverbrecher gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Mit diesem Urteil gab das Straßburger Gericht am Donnerstag einem mehrfach verurteilten Verbrecher Recht. Ihm muss Deutschland nun 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Mit dieser Entscheidung widersprach der Gerichtshof für Menschenrechte dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter hatten die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung im Februar 2004 in einem Leiturteil gebilligt. Das absolute Rückwirkungsverbot für Strafen sei nicht auf „Maßregeln zur Besserung und Sicherung“ anwendbar.

Der 52-Jährige Kläger ist im Gefängnis von Schwalmstadt inhaftiert, obwohl er seine eigentliche Strafe im September 2001 verbüßt hatte. Seine fortdauernde Sicherungsverwahrung wurde damit begründet, die Gesellschaft müsse vor dem Mann geschützt werden.

Der Gerichtshof für Menschenrechte stellte hingegen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit fest. Das Straßburger Gericht verwies darauf, dass das Gesetz über die Sicherungsverwahrung aus dem Jahre 1998 in diesem Fall nachträglich angewandt wurde. Das fragliche Gesetz verlängerte die bis dahin auf zehn Jahre begrenzte Sicherungsverwahrung. Sie kann seither auf unbegrenzte Zeit ausgedehnt werden.

Das Urteil wurde von einer kleinen Kammer gefällt. Dagegen können beide Parteien binnen drei Monaten Rechtsmittel einlegen. Dann kann eine Große Kammer des Straßburger Gerichts die Entscheidung überpüfen.

afp


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