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Sicherheitsverwahrung

Busemann will Sonderanstalt für gefährliche Straftäter

Gefährliche Straftäter, die aus der Sicherungsverwahrung entlassene werden müssen, sollen nach Ansicht der Union in geschlossenen Anstalten untergebracht werden.
Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU).

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU).

© Rainer Surrey (Archiv)

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) will so vermeiden, dass nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bundesweit mindestens 80, in Niedersachsen zehn eventuell noch gefährliche Straftäter aus den Gefängnissen freigelassen werden müssen.

Die Justiz-Staatssekretäre von Bund und Ländern wollen am Freitag bei einem Treffen in Berlin eine Lösung im Streit um den Umgang mit gefährlichen Straftätern finden. FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die nachträgliche Sicherungsverwahrung weitgehend abschaffen und aus der Haft entlassene Schwerverbrecher künftig per elektronischer Fußfessel überwachen lassen. CDU und CSU halten hingegen an dem Instrument der nachträglichen Sicherungsverwahrung fest. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte die bisherige die deutsche Regelung für das nachträgliche Wegsperren von gefährlichen Straftätern gekippt.

Nach der Vorstellung von Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann sollen laut EGMR-Urteil eigentlich freizulassene Straftäter in den geschlossenen Anstalten Therapien erhalten und die Möglichkeit zu Ausbildung oder Arbeit bekommen. „Das Leben muss freundlicher sein als in einer Haftzelle.“ Die Anstalten könnten, schlägt Busemann vor, „ähnlich ausgestaltet sein wie die Landeskrankenhäuser“, in denen in Niedersachsen psychisch Kranke untergebracht sind, die für die Allgemeinheit gefährlich sind. Der Justizminister schlägt daher ein neues Gesetz „zur Unterbringung eigentlich zu entlassener Straftäter“ vor. Einen ähnlichen Vorschlag machen die Rechts- und Innenpolitiker der Unionsfraktion im Bundestag. Nach einem Positionspapier aus Berlin, das dieser Zeitung vorliegt, sollen die Straftäter in ein neu zu schaffendes „Institut der Sicherungsunterbringung überführt werden“. Eine elektronische Fußfessel ersetze nicht in jedem Fall die geschlossene Unterbringung, sagt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind bundesweit insgesamt 14 noch als gefährlich eingestufte Straftäter freigelassen worden. Ein entlassener Sexualstraftäter verlangt von der Staatsanwaltschaft Heilbronn bereits Schadenersatz, weil er zwölf Jahre lang unrechtmäßig in Sicherungsverwahrung gesessen habe. Der Mann war Mitte Juli nach 30 Jahren Haft freigekommen. Er zog nach Hamburg, wo er von der Polizei rund um die Uhr bewacht wird.

[Karl Doeleke]

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