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Sicherungsverwahrung

Zwei entlassene Straftäter gehen freiwillig in Psychiatrie

Die beiden Männer wurden aus der Sicherungsverwahrung entlassen - und dürften nun eigentlich auf freiem Fuße leben. Doch beide wollen sich in Schleswig Holstein in einer Psychiatrie betreuen lassen. Die Landesregeierung plant, diese Lösung auf weitere Straftäter anzuwenden.
Zwei aus der Sicherungsverwahrung entlassene Männer gehen freiwillig in die Psychiatrie (Beispielbild).

Zwei aus der Sicherungsverwahrung entlassene Männer gehen freiwillig in die Psychiatrie (Beispielbild).

© Frank Wilde (Archiv)

Zwei aus der Sicherungsverwahrung entlassene Straftäter haben in Schleswig-Holstein einer freiwilligen Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zugestimmt. Das teilte das Justizministerium des Landes in Kiel am Donnerstag mit. Demnach erklärten sich die beiden wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vor kurzem auf freien Fuß gesetzten Männer bereit, sich dort betreuen zu lassen. Mit der Fachklinik habe sich die Landesregierung über den Sicherheits- und Betreuungsbedarf der Betroffenen geeinigt. Die Kosten übernehme das Landes-Sozialministerium.

„Dort können die Betroffenen optimal betreut werden und die Sicherheit der Bevölkerung ist so gut wie möglich gewährleistet“, erklärte Justizminister Emil Schmalfuß (parteilos). Diese Lösung könne gegebenenfalls auf weitere Fälle aus Schleswig-Holstein ausgeweitet werden, erklärte sein Ministerium. Straftäter aus anderen Bundesländern werde man jedoch nicht aufnehmen.

In Deutschland wird seit Wochen über den Umgang mit den insgesamt etwa 80 gefährlichen Verbrechern diskutiert, die nach dem Urteil des Straßburger Gerichts demnächst entlassen werden müssen. Die Richter hatten es für menschenrechtswidrig erklärt, dass die Sicherungsverwahrung, die bis 1998 nur für die Dauer von zehn Jahren verhängt werden konnte, für einige Straftäter im Nachhinein verlängert worden war.

afp


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