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Zusage von Rechenzentren

Megaupload-Daten werden doch nicht gelöscht

Schonfrist für die Daten auf der Internet-Plattform Megaupload: Nach Angaben eines Rechtsanwaltes der Firma, sollen die Daten nicht wie angekündigt am Donnerstag gelöscht werden. 
Foto: Zugang gesperrt: Die Daten der Plattform Megaupload könnten doch länger gespeichert werden.

Zugang gesperrt: Die Daten der Plattform Megaupload könnten doch länger gespeichert werden.

© dpa

Berlin/New York. Die Daten von Nutzern der Internet-Plattform Megaupload sollen nicht so schnell gelöscht werden wie von der Justiz in den USA angekündigt. Ein Rechtsanwalt der Firma, Ira Rothken, teilte am Dienstag über Twitter mit, dass die Betreiber von zwei Rechenzentren zugesagt hätten, die Nutzerdaten noch mindestens zwei Wochen zu speichern. In der Zwischenzeit solle versucht werden, eine Lösung mit den US-Behörden herbeizuführen.

Zuvor hatte die zuständige US-Staatsanwaltschaft erklärt, die Vermieter von Server-Kapazitäten für Megaupload könnten am Donnerstag dieser Woche damit beginnen, die Inhalte zu löschen. Die zu dieser Plattform hochgeladenen Filme, Musikdateien oder Fotos sind vor allem in den Rechenzentren von Carpathia Hosting und Cogent Communications gespeichert. Carpathia erklärte: "Wir haben keine Möglichkeit, die auf den Servern liegenden Inhalte an die Nutzer von Megaupload zurückzugeben." Man möge sich direkt an Megaupload wenden.

Die Behörden sehen Megaupload.com als eine Drehscheibe für Raubkopien und hatten das Portal vor eineinhalb Wochen vom Netz genommen. Den deutschen Gründer Kim Dotcom ließen die US-Fahnder an seinem Wohnsitz in Neuseeland verhaften. Seitdem kommen die Nutzer nicht mehr an ihre Daten heran - auch wenn es sich um legale Dateien wie etwa Familienfotos oder private Briefe handelt.

Die Website zeigt nur noch einen Hinweis des US-Justizministeriums und der Bundespolizei FBI zur Beschlagnahme der Internet-Adresse. Die US-Behörden werfen Dotcom und weiteren Betreibern vor, mehr als 175 Millionen Dollar an der illegalen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten verdient zu haben - durch die Gebühren der Nutzer oder durch Werbung.

Den Schaden für die Hollywood-Studios und Plattenfirmen bezifferten die Ermittler auf deutlich mehr als eine halbe Milliarde Dollar. Die Anwälte von Kim Dotcom, der früher als Kim Schmitz bekannt war, bestreiten die Vorwürfe. Die USA haben einen Auslieferungsantrag gestellt.

dpa/sag


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