Auslöser war ein Holzhaus, das seit 1967 in Nähe des Campingplatzes steht - wo es laut Bürgermeister Stefan Konrad (SPD) nicht stehen dürfte. Der Landkreis hat Klärung eingefordert bis Mitte Oktober, der Eigentümer wiederum hat bei der Gemeinde beantragt, auf die entsprechende Fläche einen Bebauungsplan zu legen - damit wäre der Bau nachträglich legalisiert.
Konrad: „Wir könnten das ganze Gebiet beplanen, denn da stehen noch mehr Häuser. Die Anwohner hätten die Planungskosten zu tragen.“ „Wir sollten das Haus genehmigen, aber es müsste der Status Quo erhalten bleiben“, so Arne Brömer (WiR).
Veränderungen in der Bebauung wären so verboten. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass auf die Gemeinde keine Kosten für Zuwegung oder Versorgung zukommen, so die Forderung. Hermann Schölkmann (WiR) schlug vor, mehr Infos einzuholen und den Punkt in den Bau- und Wegeausschuss zur Erarbeitung von Möglichkeiten zu geben. Dem schloss sich der Rat bei einer Enthaltung an.
Geändert werden soll dagegen der Bebauungsplan Össelkämpe - mit sechs Ja- und fünf Nein-Stimmen vom Rat. Schölkmann kritisierte, dass hier ein gerade erst beschlossener Bebauungsplan schon wieder geändert werden soll - um auf dem Flachdach eines Gebäudes ein Geländer zu ermöglichen, muss im Bebauungsplan die zulässige Traufhöhe geändert werden.
ba