Das erste Hochwasserschutzgesetz stammt von 1905. „Es galt bis Anfang der 2000er Jahre“, berichtete Kehlert. Und zwar im Landkreis ausschließlich für Aller und Oker. Das war auch kein Problem, denn in der Samtgemeinde Isenbüttel „hatte es über Jahrzehnte hin kein nennenswertes Hochwasser gegeben“. Erst 2002 kam ein Sommerhochwasser, dem bereits 2003 ein Winterhochwasser folgte. Danach war zehn Jahre Ruhe, und dann ging es im Zweijahresrhythmus los: 2013, 2015 und 2017.
Kehlert erinnerte an das interkommunale Hochwasserkonzept Anfang der 2000er Jahre, in dessen Folge ein Rückhaltebecken an den Meiner Stapelteichen entstand. „Die außerdem geplanten Becken bei Wasbüttel und Calberlah sind nie entstanden.“ Zum einen, weil verfügbare Flächen fehlten, zum anderen, weil der Erfolg den finanziellen Aufwand nicht unbedingt gerechtfertigt habe. Zurzeit werde aber noch einmal über ein Hochwasserrückhaltebecken bei Wasbüttel nachgedacht.
Frei gemähte Gräben nur bedingte Lösung
Auf die Frage, ob regelmäßig frei gemähte Gräben die Orte vor Überschwemmungen sichern, antwortete Kehlert mit „Jein“: „Man wird nicht gegen jedes Hochwasser anmähen können.“ Er mahnte aber auch: „Es wurden Flächen bebaut, die nie hätten bebaut werden dürfen.“
Von Christina Rudert