„In fast allen Fällen wurden vom Personal die Ausweise der Jugendlichen verlangt – trotzdem wurde Alkohol verkauft“, wundert sich Kreisjugendreferentin Kathrin Rösel. Dem 15-Jährigen sei unerlaubter Weise Bier über den Ladentisch gereicht worden, die 17-Jährige habe problemlos mit Wodka, Bacardi-Rum und Whiskey das Geschäft verlassen können.
„Der Schwerpunkt der Aktion lag am Dienstag in Gifhorns Stadtgebiet“, berichtet die Kreisjugendreferentin. „Überprüft wurden erneut Kioske, Tankstellen, Getränkemärkte und auch Supermärkte“, erläutert Rösel. In Schulungen seien die beiden Jugendlichen zuvor auf ihren Einsatz vorbereitet worden.
Den Geschäften, in denen die Jugendlichen gestern Alkohol erhalten haben, drohen nun saftige Bußgelder. „Die Verstöße werden mit 500 Euro geahndet“, erklärt Rösel. „Wiederholungstäter“ und Inhaber, die unerlaubterweise Alkohol verkauft haben, müssen sogar 1000 Euro in die Kreiskasse zahlen.
Rösel schickt jugendliche Alkoholtestkäufer seit Februar 2009 in die Geschäfte. „Seitdem gab es 131 Kontrollen, 73 Verstöße wurden dabei festgestellt“, so die Kreisjugendreferentin – die gestrige Aktion noch nicht eingerechnet.
Ladeninhaber und ihr Personal sollten das Jugendschutzgesetz zukünftig genau beachten: Weitere Kontrollen durch den Kreis folgen.
ust