Da der Weg nicht ganz, sondern nur auf 1050 Metern erneuert wurde, muss für den Abschnitt eine eigene Abrechnungsgrundlage geschaffen werden. Ansonsten können die Anlieger nicht zu Beiträgen heran gezogen werden.
Der Ausschuss stimmte für die Abschnittsbildung. Folgt der Gemeinderat, müssen die landwirtschaftlichen Anlieger zahlen – dabei hatten die sich gegen die Erneuerung gewehrt, weil die LSW einen großen Teil der Schäden beim Aufbau der neuen Stromtrasse von Gamsen nach Oerrel verursacht habe.
Bauamtsleiter René Weber informierte darüber, dass er deswegen erneut Gespräche geführt habe mit der LSW. „Die haben aber eine Beteiligung abgelehnt.“ Die beiden wichtigsten Argumente des Stromversorgers: Vor dem Aufbau der neuen Stromleitung seien die nicht geringen vorhandenen Schäden aufgenommen, von der LSW verursachte Schäden seien danach abgerechnet worden.
ba