Wunsch des Investors: Fünf Windräder könnten bei Ausbüttel errichtet werden – trotz B4-Ortsumgehung.
Die Windkraftanlagen sollen unweit der Kreisstraße und beidseitig der dort ebenfalls verlaufenden Trasse der geplanten B4-Umgehung stehen. Der Investor befürchtet einen Konflikt mit der Bundesstraße, denn im Sondergebiet könne nicht überall der Mindestabstand zur Straße – wenigstens 150 Meter bei einer Anlagenhöhe von 99 Metern – eingehalten werden.
Diese Ansicht teilt die Verwaltung nicht: Nach aktueller Planung soll die B 4 in dem ausgewiesenen Korridor so verlaufen, dass im Sondergebiet geeignete Standorte für alle fünf Windkraftanlagen gefunden werden können, berichtete Rolf-Otto Fabian, Fachbereichsleiter für Bau. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes sei also „bei sauberer Planung durch den Investor“ nicht erforderlich, sagte er. Details solle der Investor mit der Straßenbauverwaltung klären.
Vor einer Änderung warnte Ausschussvorsitzender Horst-Diether Herrmann: Man habe das Sondergebiet klar ausgewiesen. „Weichen wir jetzt davon ab, schaffen wir einen Berufungsfall.“ Einstimmig sprachen sich die Politiker gegen den Antrag aus.
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