Schwarzarbeit im Landkreis Gifhorn: Die Fahnder leiteten 2011 mehr als 40 neue Verfahren ein.
Insgesamt habe es im vergangenen Jahr sogar 139 Ermittlungsverfahren gegeben – darunter jedoch 92 Altverfahren aus dem Jahr zuvor. 2010 bewirkten die Schwarzarbeiter-Fahnder 167 Ermittlungsverfahren. Schwarzarbeit wurde damals in 32 Fällen nachgewiesen.
„2011 wurden Bußgelder und Verfallsbescheide, bei denen der Gewinn abgeschöpft wird, in Höhe von 95.000 Euro festgesetzt“, erklärt Funke. 2010 habe diese Summe lediglich bei 55.000 Euro gelegen.
„Im Vordergrund unserer Arbeit stehen jedoch nicht die Bußgelder, sondern der ordnungspolitische Charakter“, verweist Funke darauf, dass ertappte Firmen oder Einzelpersonen wieder auf den rechten Weg zurück geführt werden sollen.
„Durch die 29 Bußgeldverfahren ist es gelungen, 19 Beschuldigte in die legale Arbeitswelt einzugliedern“, so Funke. Elf der ehemaligen Schwarzarbeiter hätten inzwischen ein Gewerbe angemeldet. „Acht haben sich sogar in die Handwerksrolle eintragen lassen“, so Funke.
ust