Hintergrund ist die Ausweisung des im Rat hitzig debattierten Baugebietes Wohnen am Golfplatz im Jahr 2005. Der damalige Bokensdorfer Bürgermeister soll den Besitzer der Fläche angestiftet haben, einen Ratsherrn zu bestechen. Der habe daraufhin für die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes gestimmt, um aus dem Ackerland Bauland zu machen.
Eine weitere versuchte Bestechung im Jahr 2006 sei dagegen gescheitert, so die Anklage. Im September 2006 hatte der Bokensdorfer Rat dann das umstrittene Baugebiet beschlossen.
Im Gegenzug wurde eine Vereinbarung zwischen dem Besitzer der Flächen am Golfplatz und den drei Bokensdorfer Wochenendhausvereinen geschlossen. Im Zusammenhang mit der Erschließung des Baugebietes wollte der nun Angeklagte die Sanierung des Kirchweges als Zufahrt zu den Wochenendhäusern übernehmen. Davon profitierte der angeklagte Ratsherr als Vorsitzender eines Wochenendhausvereines – die Vereine waren laut eines Vertrages mit der Gemeinde von 1974 für den Unterhalt des Kirchwegs zuständig.
Die Bokensdorfer SPD hatte im Sommer 2006 die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
alb/tru