Vorerst kein B4-Lärmschutz: Der Bundes-Petitionsausschuss zeigt Verständnis für die Terminverschiebung.
Die Kritik einer BI , die den Verantwortlichen Hinhaltetaktik im Zusammenhang mit der Terminverschiebung in Sachen Lärmschutzbau unterstelle, sei unzutreffend, informiert das Bundesverkehrsministerium den Petitionsausschuss. Das Land Niedersachsen habe bei der Erarbeitung des technischen Ausführungsentwurfes im Frühjahr 2010 die rund 40 Jahre alte Brücke über die Celler Straße, die Bestandteil der beidseitigen Erhöhung der Lärmschutzwände sei, untersucht.
Dabei habe sich gezeigt, dass durch die starke Zunahme des Schwerverkehrs und der Achslasten „die vorhandenen Sicherheitsreserven teilweise aufgebraucht sind“, begründet das Ministerium die erneute Verzögerung. „Das konkrete weitere Vorgehen zur Errichtung der Lärmschutzwände und der Umfang der erforderlichen Gesamtmaßnahme kann momentan noch nicht abschließend beurteilt werden.“ Endgültige Untersuchungsergebnisse lägen Anfang des nächsten Jahres vor.
Aussagen zu einem möglichen Baubeginn in der zweiten Jahreshälfte 2010 seien unter Vorbehalt der Aufstellung eines technischen Ausführungsentwurfs erfolgt, lässt das Bundesverkehrsministerium die Kritik von BI-Sprecher Rainer Peters nicht gelten. Das Vorgehen des Straßenbauamtes Wolfenbüttel sei nicht zu beanstanden. Die Maßnahmen die zur Verschiebung des Baubeginns führen, seien schlüssig.
ust