"Darüber hinaus muss der Landrat erklären, wie er in Zukunft seiner Aufsichts- und Kontrollpflicht nachkommen will, damit sich so etwas nicht wiederholt.“
Gegen den Betreiber des Wohnheims für Flüchtlinge in Brome wurden kürzlich schwere Vorwürfe laut, über die auch das NDR-Fernsehen berichtete. Es herrsche ein rauer Umgangston und es würden rechtswidrig Geldstrafen erhoben, hieß es. Der Kreis hatte die Zusammenarbeit mit dem privaten Betreiber letztlich beendet, weil der Heimleiter den Bewohnern ein IS-Video gezeigt haben soll, in denen ein Mensch enthauptet wurde. Er wollte ihnen zeigen, wie es in ihrer Heimat aussehe, berichtete der NDR. Der Betreiber dagegen erklärte gegenüber AZ, er erhalte keine Unterstützung von der Kreisverwaltung.
Zwar müsse der Betreiber zu jedem Zeitpunkt seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommen, die Verwaltung müsse das aber auch überprüfen, so Henze. Man müsse sich schon wundern, dass es zwischen Heimleitung und Verwaltung offenbar keine optimale Verständigung gebe. Henze: „Wir fragen uns daher, ob das bezüglich der anderen Wohnheime genauso läuft?“
Die Antwort von Ebel auf eine Anfrage seiner Fraktion zu diesem Sachverhalt sei wenig aufschlussreich und müsse ergänzt werden. „Wir wollen jetzt auch wissen, ob die Kündigung des Betreibervertrages wirklich angemessen und auch gerichtsfest ist.“ Es sei auch kritisch zu hinterfragen, ob Einrichtungen für Flüchtlinge weiterhin an Fremdfirmen vergeben werden sollten oder ob der Landkreis sie in besser Eigenregie betreiben sollte.
ust