Die Taten sollen sich in den Jahren 2013 und 2014 ereignet haben. Da die Verteidigung ein Glaubwürdigkeitsgutachten über das Kind beantragte, konnte der Prozess erst jetzt eröffnet werden. Die Familien des Angeklagten und des Kindes sind verwandt. Die Schwiegertochter des 53-Jährigen und die Mutter des Kindes sind Schwestern. Seit der Anzeige meiden sich die Familien - das war früher anders. Zwei- bis dreimal im Monat haben sie sich getroffen. „Oft bei uns zuhause“, sagte der Angeklagte. Dort, so die Staatsanwältin, soll es zu zwei sexuellen Misshandlungen des Kindes gekommen sein.
Zu zwei weiteren Übergriffen soll es weiter gekommen sein. Dem Mann wurde erklärt, dass bei einem Geständnis eine Bewährungsstrafe in Betracht käme. Aber nur, wenn dem Kind dadurch die Vernehmung vor Gericht erspart würde. Der Mann beteuerte seine Unschuld, verwies auf Streit innerhalb der Familie. Er bezeichnete den Vater des Mädchens als unangenehme Persönlichkeit, die psychisch labil sei.
Die mittlerweile Zehnjährige musste aussagen. Dafür bekam sie einen Harry-Potter-Zaubermantel umgehängt. Das hatte man ihr versprochen. Die Öffentlichkeit wurde vom Prozess ausgeschlossen. Das Urteil wird am 20.Oktober verkündet.
ree